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3G: Das gilt jetzt in Bus und…

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt weiter rasant an. Deshalb soll die 3G-Regel nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in Bus und Bahn…

3G: Das gilt jetzt in Bus und Bahn

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt weiter rasant an. Deshalb soll die 3G-Regel nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in Bus und Bahn gelten.

Das bedeutet: Fahrgäste müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind - zusätzlich zur Maskenpflicht. Das sieht das geänderte Infektionsschutzgesetz vor, das am 24. November 2021 in Kraft tritt.

Was sieht die 3 G-Regel vor?

  • Die 3G-Pflicht gilt in den Verkehrsmitteln des Luftverkehrs, des ÖPNV und des öffentlichen Personenfernverkehrs.
  • Die 3G-Pflicht gilt zusätzlich zur Maskenpflicht für alle Fahr- oder Fluggäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal.
  • Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss den Nachweis über einen negativen Corona-Test (kein Selbsttest!) mit sich führen.
  • Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de