3G: Das gilt jetzt in Bus und Bahn
Das bedeutet: Fahrgäste müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind - zusätzlich zur Maskenpflicht. Das sieht das geänderte Infektionsschutzgesetz vor, das am 24. November 2021 in Kraft tritt.
Was sieht die 3 G-Regel vor?
- Die 3G-Pflicht gilt in den Verkehrsmitteln des Luftverkehrs, des ÖPNV und des öffentlichen Personenfernverkehrs.
- Die 3G-Pflicht gilt zusätzlich zur Maskenpflicht für alle Fahr- oder Fluggäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal.
- Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss den Nachweis über einen negativen Corona-Test (kein Selbsttest!) mit sich führen.
- Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de