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Kursangebot:

Geprüfte:r Fachwirt:in für Einkauf (IHK)

Geprüfte:r Fachwirt:in für Einkauf (IHK)

Karriere dank Fachwirt:
Um Führungsaufgaben zu übernehmen, reicht – je nach Branche und Arbeitgeber – eine klassische Ausbildung oftmals nicht aus. Was also tun, wenn ein Studium nicht in Frage kommt? Hier kommt die Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt ins Spiel. Sie setzt auf bereits erworbene Praxiskenntnisse und ergänzt diese um theoretisches Fachwissen vor allem im Bereich der Betriebswirtschaftslehre. So sind die Absolventen optimal auf den nächsten Karriereschrittvorbereitet, zum Beispiel als Geprüfter Personaldienstleistungsfachwirt.

Das macht ein/-e Geprüfte/r Fachwirtin für Einkauf:
Geprüfte Fachwirte für Einkauf sind  für die Entwicklung und Umsetzung von Einkaufskonzepten verantwortlich. Dafür analysieren sie die Beschaffungs- und Absatzmärkte, ermitteln den aktuellen und zukünftigen Einkaufsbedarf und steuern die Einkaufsprozesse. Weiterhin übernehmen sie Aufgaben in der Einkaufsorganisation, im Einkaufsmarketing und im Lieferanten-, Risiko- und Einkaufscontrolling.

Die Fortbildung zum Geprüften Fachwirt für Einkauf schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.

Inhalte

Interne und externe Einkaufsbedarfe ermitteln:

  • Beschaffungs- und Absatzmärkte beobachten, analysieren und Entwicklungen prognostizieren,
  • Bedarfe an Gütern und Dienstleistungen ermitteln

Einkaufsstrategien entwickeln und umsetzen:

  • Einkaufsstrategien aus den Vorgaben der Unternehmenspolitik sowie externen Einflussgrößen ableiten,
  • Einkaufsmarketing durch Einsatz von güter-, markt-, unternehmens- und kommunikationsbezogenen Instrumenten gestalten,
  • Einkaufsprozesse und -organisation optimieren und dokumentieren

Lieferanten-, Risiko- und Qualitätsmanagement gestalten:

  • Lieferantenbeziehungen entwickeln und pflegen,
  • Strategien für das Risikomanagement entwickeln und umsetzen,
  • Bei der Gestaltung und Umsetzung des Qualitätsmanagements mitwirken

Einkaufsprozesse vorbereiten und realisieren:

  • Nationale und internationale Ausschreibungen und Anfragen gestalten und unter Berücksichtigung der Verfahrens- und Vergabearten durchführen,
  • Angebote prüfen und vergleichen,
  • Einkaufs- und Vertragsverhandlungen durchführen und abschließen,
  • Einkaufsabwicklung koordinieren

Einkaufscontrolling durchführen:

  • Beschaffungsrelevante Planungen durchführen,
  • Ziele vereinbaren und die Zielerreichung überwachen, dokumentieren und berichten

Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit:

  • Situationsgerechtes Kommunizieren mit internen und externen Partnern sowie zielgerichtetes Einsetzen von Präsentationstechniken,
  • Festlegen und Begründen von Kriterien für die Personalauswahl sowie Mitwirken bei der Personalrekrutierung
  • Planen und Steuern des Personaleinsatzes,
  • Anwenden von situationsgerechten Führungsmethoden,
  • Planen und durchführen der Berufsausbildung,
  • Fördern der beruflichen Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
  • Gestalten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Vorbereitung auf die externe Prüfung.

Anforderungen

Für die Teilnahme an der Weiterbildung gibt es keine zwingenden Voraussetzungen. Zu beachten ist allerdings die Prüfungsvoraussetzungen der IHK.

Zur Prüfung ist zugelassen wer 

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

nachweisen kann.

Die berufliche Praxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Fachwirt für Einkauf dienlich sind. Sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Bereichen Einkauf und Beschaffungslogistik aufweisen. Außerdem kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben wurden, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Ausnahmeregelungen erfolgen in Abstimmung mit dem Jobcenter oder der Arbeitsagentur oder der optierenden Kommune.

Termine

  • 14.05.2024 - 22.10.2024

Weiterführende Links

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