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Kursangebot:

Geprüfte:r Personalfachkaufmann/-frau (IHK)

Geprüfte:r Personalfachkaufmann/-frau (IHK)

Karriere dank Fachwirt:
Die Qualifikation zum Fachwirt ist in der Wirtschaft sehr gefragt, denn sie vereint das berufsspezifische Fachwissen aus der klassischen Ausbildung mit betriebswirtschaftlichem Know-how. So sind die Absolventen dieser Aufstiegsfortbildung optimal auf den nächsten Karriereschritt vorbereitet: auf ihren Einsatz als Führungskraft im mittleren Management.

Das macht ein/-e Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau:
Personalfachkaufleute sind verantwortlich für Personalbüros, Personalverwaltungen oder aber für einzelne Aufgabenbereiche im Rahmen des Personalwesens. Sie sorgen für eine optimale Einbindung des Personalbereiches in die Gesamtorganisation und bearbeiten arbeitsrechtliche Sachverhalte. Im Rahmen der Personalbeschaffung sind sie für die Bestimmung der Qualifikationsanforderungen verantwortlich, wählen Bewerber aus und führen Einstellungsgespräche. Weiter planen sie den Personalbedarf, den Personaleinsatz und die Personalentwicklung und führen entsprechende Maßnahmen durch. Sie beraten die Geschäftsleitung in Personalfragen und wirken bei Projekten im Personalwesen mit.

Die Fortbildung zum Geprüften Personalfachkaufmann / zur Geprüften Personalfachkauffrau schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.

Inhalte

Personalarbeit organisieren und durchführen:

  • Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden,
  • Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten,
  • Prozesse im Personalwesen gestalten,
  • Projekte planen und durchführen,
  • Informationstechnologie im Personalbereich nutzen,
  • Beraten und Fachgespräche führen,
  • Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen,
  • Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden

Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen:

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden,
  • Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen,
  • Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen,
  • Sozialversicherungsrecht anwenden,
  • Sozialleistungen des Betriebes gestalten,
  • Personalbeschaffung durchführen,
  • Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten

Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen:

  • Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen,
  • Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten,
  • Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln,
  • Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen,
  • Personalcontrolling gestalten und umsetzen

Personal- und Organisationsentwicklung steuern:

  • Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern,
  • Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und
  • Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen,
  • Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen,
  • Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen,
  • Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten,
  • Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen

Vorbereitung auf die externe Prüfung.

Anforderungen

Für die Teilnahme an der Weiterbildung gibt es keine zwingenden Voraussetzungen. Zu beachten sind allerdings die Prüfungsvoraussetzungen der IHK.

Zur Prüfung ist zugelassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf  der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

nachweisen kann.

Die berufliche Praxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/zur Personalfachkaufmann/-frau dienlich sind. Sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Bereichen Personalwesen/Personalmanagement aufweisen. Abweichend kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

 

Termine

  • 21.05.2024 - 28.10.2024

Weiterführende Links

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