17. Bayerische Infektionsschutzverordnung
gültig ab 1.10.2022
Wir bitten alle unsere Schüler im Kolping-Jugendwohnen, sich an die Vorschriften und Empfehlungen der aktuellen Infektionsschutzverordnung zu halten:
„Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten wird unbeschadet der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen und auf ausreichende Belüftung zu achten.“