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17. Bayerische…

17. Bayerische Infektionsschutzverordnung

gültig ab 1.10.2022

 

Wir bitten alle unsere Schüler im Kolping-Jugendwohnen, sich an die Vorschriften und Empfehlungen der aktuellen Infektionsschutzverordnung zu halten:  

 

„Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten wird unbeschadet der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen und auf ausreichende Belüftung zu achten.“