Ab 01. März 2023 gilt: Keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen
Sämtliche auf Landesebene infektionsschutzrechtlich angeordneten Maskenpflichten sowie bundesweit alle Testnachweispflichten enden mit Ablauf des 28.02.2023. Laut Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek handelt es sich hierbei um einen wichtigen Wendepunkt hin zu noch mehr Eigenverantwortung.
Nach Bundesrecht gelten jedoch in einigen Bereichen weiterhin Maskenpflichten. So gilt beispielsweise für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen noch die FFP2-Maskenpflicht. Nach dem Infektionsschutzgesetz gelten diese Regelungen vorerst bis zum Ablauf des 07.04.2023.