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Corona-Testpflicht für das…

Corona-Testpflicht für das Kolping-Wohnheim ab Sonntag, 30.01.2022

  • Wenn Sie nicht zweifach geimpft sind,

(2. Impfung muss mehr als 14 Tage her sein)

  • wenn Sie nicht als genesen gelten.

(Genesen bedeutet, mehr als 28 Tage nach dem positiven Testergebnis, aber maximal 90 Tage danach)

Bei Anreise am Sonntag muss ein aktueller negativer Test vorgelegt werden. (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest - mit schriftlicher Bestätigung!). Wir empfehlen dringend den Test noch daheim vor der Abreise durchzuführen!

Wer am Montag nach dem Unterricht einzieht, kann mit dem schriftlichen Nachweis aus der Schule (nur mit Unterschrift des Lehrers gültig) ins Kolpingheim gehen.